Gabrielius Landsbergis hat schriftlich seinen Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 13. Mai 2016 mitgeteilt.
Gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 3 GO stellt das Parlament das Freiwerden des Sitzes ab diesem Zeitpunkt fest und unterrichtet die betreffende nationale Behörde hiervon.