In der Sitzung am Vortag wurde eine Empfehlung des ECON-Ausschusses bekannt gegeben, keine Einwände gegen den Entwurf einer Durchführungsverordnung zu erheben (Punkt 10 des Protokolls vom 7.6.2016).
Innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 GO festgelegten Frist von 24 Stunden wurde gegen diese Empfehlung kein Einwand erhoben.
Folglich gilt diese Empfehlung als angenommen und wird unter den angenommenen Texten der Sitzung vom Donnerstag, 9. Juni 2016, veröffentlicht.