Der REGI-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:
Berichtigung (P7_TA(2013)0482(COR02)) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320) (In erster Lesung am 20. November 2013 festgelegter Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der genannten VerordnungP7_TA(2013)0482) – (COM(2013)0246 – C7-0107/2013 – 2011/0276(COD)) – REGI-Ausschuss
Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens 40 Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.