8. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten (Artikel 78 GO)
Der Präsident teilt mit, dass er am Mittwoch, 6. Juli 2016, folgende gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Gesetzgebungsakte gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen wird:
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (00020/2016/LEX - C8-0251/2016 - 2013/0119(COD))
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates (00015/2016/LEX - C8-0250/2016 - 2014/0285(COD))
- Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Tunesien (00009/2016/LEX - C8-0249/2016 - 2016/0039(COD))
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten auf das Gericht (00022/2016/LEX - C8-0248/2016 - 2015/0906(COD))
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (00026/2016/LEX - C8-0236/2016 - 2013/0027(COD)).