Am 6. Juli 2016 hat der Präsident gemäß Artikel 166 GO eine Sanktion gegen Janusz Korwin-Mikke verhängt (Punkt 8 des Protokolls vom 7.7.2016), und zwar aufgrund von dessen inakzeptablen Bemerkungen zu der Frage afrikanischer Migranten in der Sitzung vom 7. Juni 2016. Janusz Korwin-Mikke hat am 18. Juli 2016 Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht.
Das Präsidium hat diese Beschwerde geprüft und den Beschluss des Präsidenten einstimmig bestätigt. Die Sanktion umfasst erstens den Verlust auf Anspruch des Tagegelds für die Dauer von 10 Tagen und zweitens die Suspendierung von der Teilnahme an allen Tätigkeiten des Parlaments für die Dauer von fünf aufeinanderfolgenden Tagen, an denen das Parlament oder eines seiner Organe, einer seiner Ausschüsse oder eine seiner Delegationen Sitzungen abhält, dies jedoch unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts des Abgeordneten im Plenum. Die Sanktion findet ab dem heutigen Tag, dem 12. September 2016, Anwendung.