7. Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität
Die zuständigen deutschen Behörden haben im Rahmen der Einleitung eines Strafverfahrens gegen Hermann Winkler einen Antrag auf Aufhebung von dessen parlamentarischer Immunität gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.