8. Abschluss eines Verfahrens zur Aufhebung der Immunität
Der zuständige JURI-Ausschuss hat den Präsidenten darüber unterrichtet, dass das Gericht des II. und III. Bezirks von Budapest das infolge einer Privatklage gegen Csaba Molnár eingeleitete Strafverfahren eingestellt hat, nachdem die Kläger die Klage zurückgezogen hatten. Das entsprechende Verfahren zur Aufhebung der Immunität wird somit abgeschlossen.