Die zuständigen ungarischen Behörden haben im Rahmen eines von der ungarischen Generalstaatsanwaltschaft gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Béla Kovács gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.