eine Empfehlung des ECON-Ausschusses, den Entwurf einer Durchführungsverordnung nicht abzulehnen, wurde gestern im Plenum bekanntgegeben (Punkt 8 des Protokolls vom 24.10.2016).
Innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 GO festgelegten Frist von 24 Stunden wurde gegen diese Empfehlung kein Einwand erhoben.
Folglich gilt diese Empfehlung als angenommen und wird unter den angenommenen Texten der Sitzung vom Mittwoch, dem 26. Oktober 2016, veröffentlicht.