4. Mitgliedstaaten, die hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffen bzw. von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind ***I
Gesamter Text ohne die Worte „die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Iran im Bereich der zivilen Nutzung der Kernenergie zu prüfen, die der Verpflichtung durch den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan entspricht, und“
2.Teil
diese Worte
ALDE:
Erwägung A
1.Teil
„in der Erwägung, dass sich infolge des Nuklearabkommens mit dem Iran“
2.Teil
„und der innenpolitischen Entwicklungen in dem Land“
3.Teil
„nun die Gelegenheit bietet, Reformen im Iran durchzuführen und die Beziehungen des Landes zur Europäischen Union zu verbessern;“
§ 1
1.Teil
„vertritt die Ansicht, dass der gemeinsame umfassende Aktionsplan, auch bekannt als Atomabkommen mit dem Iran, für die multilaterale Diplomatie und insbesondere für die EU-Diplomatie eine bemerkenswerte Errungenschaft darstellt“
2.Teil
„und nicht nur eine deutliche Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran, sondern auch die Förderung der Stabilität in der gesamten Region ermöglichen soll;“
3.Teil
„vertritt die Ansicht, dass es nun an allen Seiten liegt, die strikte und vollständige Umsetzung des Aktionsplans sicherzustellen; begrüßt die Einrichtung der Gemeinsamen Kommission, die sich aus Vertretern des Iran und der E3/EU+3 (China, Frankreich, Deutschland, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, zusammen mit der HR/VP) zusammensetzt; sagt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in ihrer Rolle als Koordinatorin der im Rahmen des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans eingerichteten Gemeinsamen Kommission seine volle Unterstützung zu und ist der Ansicht, dass es nach wie vor von größter Bedeutung ist, den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan strikt und vollständig umzusetzen;“
§ 4
1.Teil
„begrüßt die Offenheit in den Beziehungen mit dem Iran; betont, dass die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran mit der Umsetzung des Nuklearabkommens bzw. des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans einhergehen sollte; weist darauf hin, dass gemäß dem Abkommen Fehler bei seiner Umsetzung durch den Iran zur Wiedereinführung von Sanktionen führen können; spricht sich für eine Erneuerung der Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Iran andererseits aus, im Zuge derer beide Seiten bei bi- und multilateralen Themen eng zusammenarbeiten und für mehr Stabilität in der Region und eine wirksame Umsetzung des Nuklearabkommens sorgen;“
2.Teil
„vertritt die Ansicht, dass die Beziehungen zwischen der EU und dem Iran mithilfe eines vielschichtigen Dialoges über politische, diplomatische, wirtschaftliche, akademische, technische und direkte persönliche Kontakte, unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, nichtstaatlicher Organisationen und Menschenrechtsaktivisten, ausgebaut werden sollten; befürwortet die auf einer realistischen Bewertung gemeinsamer Interessen und Differenzen beruhende Öffnung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran zum beiderseitigen Vorteil im Hinblick auf die Unterstützung einer sukzessiven Ausweitung der Zusammenarbeit in einem Klima der Vertrauensbildung, von der in erster Linie sowohl die iranische Bevölkerung als auch die Bevölkerung der EU profitieren; unterstützt in dieser Hinsicht die Absicht der Europäischen Union, eine erneute Verbindung mit dem Iran einzugehen, die auf einem Dialog mit den folgenden Grundsätzen beruht: ein Dialog mit umfassendem Geltungsbereich, der in den Bereichen, in denen der Iran und die EU gemeinsame Interessen vertreten, auf Zusammenarbeit ausgelegt ist, der in den Bereichen, in denen sich der Iran und die EU zwar nicht einig sind, aber eine gemeinsame Grundlage suchen, kritisch, offen und ehrlich geführt wird und dessen Art und Weise insgesamt konstruktiv ist;“
§ 7
1.Teil
„besteht darauf, dass die Entwicklung der parlamentarischen Dimension der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran als Teil der Strategie zur Wiederherstellung gegenseitigen Vertrauens wichtig ist;“
2.Teil
„bekräftigt in dieser Hinsicht seine Unterstützung des zwischen dem Parlament und dem Madschlis diskutierten Vorschlags für einen interparlamentarischen Dialog über die Bekämpfung des Terrorismus, mit dem die gemeinsamen Herausforderungen gewürdigt werden, die sich im Iran, im Nahen und Mittleren Osten und in der EU selbst aus der Radikalisierung ergeben;“
3.Teil
„begrüßt den wiederaufgenommenen politischen Dialog zwischen der EU und dem Iran, der sich auch auf den Bereich der Menschenrechte bezieht; fordert die künftige Entwicklung eines Menschenrechtsdialogs, in den auch Vertreter der Justiz, Sicherheitskräfte und Zivilgesellschaft einbezogen werden;“
4.Teil
„stellt fest, dass es zwar auf beiden Seiten Argwohn und Misstrauen gibt, aber auch eine lange gemeinsame Geschichte zwischen vielen Mitgliedstaaten und dem Iran besteht, und dass der Iran die Absicht hat, ein gutes Verhältnis zur EU aufzubauen, wodurch eine auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt beruhende Beziehung möglich werden könnte; weist auf die Komplexität der Innenpolitik des Iran hin und erklärt erneut, dass die EU nicht bestrebt ist, sich in die innenpolitischen Entscheidungen dieses Staates oder eines anderen einzumischen, sondern eine auf beidseitiger Achtung der internationalen Normen und Grundsätze beruhende Zusammenarbeit anstrebt; vertritt die Ansicht, dass eine vollständige Normalisierung der Beziehungen nur parallel zur fortgesetzten Umsetzung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans durch regelmäßigen und nachhaltigen Dialog gelingen kann und dass der Ausweitung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran in Bereichen, in denen eine gemeinsame Grundlage dafür vorhanden ist, unmittelbare Priorität zukommen sollte; vertritt jedoch die Ansicht, dass das endgültige Ziel der Aufbau einer Partnerschaft zwischen dem Iran und der EU sein muss;“
§ 10
1.Teil
„nimmt das erklärte Ziel des Iran, eine jährliche Wachstumsrate von 8 % zu erreichen, zur Kenntnis; vertritt die Ansicht, dass europäische Investitionen für den Iran zur Erreichung dieses Ziels ausschlaggebend sind; hebt hervor, dass die Europäische Union sich weder gegen zulässige wirtschaftliche Tätigkeiten im Iran noch gegen internationale Konzerne oder Finanzinstitute stellt, die im Iran tätig werden wollen, solange sie sich dabei an alle geltenden Gesetze halten; betont, dass der Iran für die Nutzung seines wirtschaftlichen Potenzials Maßnahmen zur Schaffung transparenter, internationalen Investitionen förderlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und zur Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen umsetzen muss, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force – FATF), die sich mit Themen wie der Unterbindung von Kapitalströmen an Terrororganisationen befasst;“
2.Teil
„fordert die EU auf, den Iran in seinen Bemühungen hinsichtlich dieses Prozesses vollständig zu unterstützen, indem sie insbesondere die Ausarbeitung eines bilateralen Investitionsabkommens zwischen der EU und dem Iran unterstützt;“
§ 12
1.Teil
„stellt fest, dass der Iran mit einem geschätzten nominalen BIP von 397 Mrd. USD im Jahr 2015 die zweitgrößte Volkswirtschaft im Nahen und Mittleren Osten ist; stellt ferner fest, dass der Handel der EU mit dem Iran derzeit einen Umfang von 8 Mrd. USD hat und sich in den kommenden zwei Jahren vervierfachen dürfte; weist darauf hin, dass die EU einmal die wichtigste Handelspartnerin des Iran war, und ist der Ansicht, dass sie darauf hinarbeiten sollte, diese Stellung wiederzuerlangen; befürwortet den Ausbau der Handelsbeziehungen der EU mit dem Iran und fordert die EU auf, die geschäftliche, finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Iran zu fördern, da dies die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der iranischen Bevölkerung verbessern und die regionale Entwicklung vorantreiben würde;“
2.Teil
„ist der Ansicht, dass die Ausweitung des Handels mit dem Iran und der dort getätigten Investitionen langfristig dazu beitragen kann, Frieden und Stabilität im gesamten Großraum zu fördern, wenn sich die EU regionale Investitionsprogramme zum Ziel nehmen kann, beispielsweise im Zusammenhang mit Energie und Verkehrsanbindung;“
§ 14
1.Teil
„stellt fest, dass der Iran die weltweit größte Volkswirtschaft außerhalb der WTO ist; unterstützt den Antrag des Iran auf Beitritt zur WTO; stellt fest, dass das derzeitige Mandat der EU für Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Iran veraltet ist; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie die Handels- und Investitionsbeziehungen ausgebaut werden können, damit der Iran die WTO-Regeln genauer einhält und europäische Investitionen geschützt werden; betont, dass ein förmlicher Verhandlungsrahmen die EU in die Lage versetzen würde, ihre Stellung als größter integrierter Markt und Wirtschaftsraum in vollem Umfang zu nutzen und eine Plattform für Austausch und Dialog zu schaffen; fordert die EU auf, die Möglichkeit eines neuen Anlaufs für die Gespräche zur Aufnahme des Iran in die Welthandelsorganisation zu prüfen, da die Liberalisierung der iranischen Wirtschaft durch eine Mitgliedschaft in der WTO vorangetrieben würde, wodurch das Wachstum angekurbelt, das Land in das regelgestützte globale System eingebunden und ein Mechanismus geschaffen würde, durch den notwendige Wirtschaftsreformen im Iran unterstützt würden und der Iran für seine internationalen Verpflichtungen zur Rechenschaft gezogen werden könnte; fordert die Kommission auf, diese Verhandlungen dafür zu nutzen, auf wichtige Reformen der Arbeitnehmerrechte zu dringen, die auf den grundlegenden Übereinkommen der IAO aufbauen;“
2.Teil
„ist beunruhigt darüber, dass sich die Ernennung eines Vorsitzenden für die Arbeitsgruppe der WTO zum Beitritt des Iran verzögert; fordert die Kommission auf, ihren Einfluss voll spielen zu lassen, damit diese Hürde umgehend überwunden und das Verfahren für den Beitritt des Iran zur WTO in die Wege geleitet wird; vertritt die Auffassung, dass zum Abschluss des Aufnahmevorgangs die FATF den Iran nicht mehr in ihren Erklärungen („Public Statements“) führen sollte;“
§ 21
1.Teil
„begrüßt, dass die iranische Regierung bemüht ist, ausländische Investoren anzuziehen, da die wichtigsten Wirtschaftszweige allesamt auf ausländische Direktinvestitionen angewiesen sind; stellt fest, dass in den kommenden zehn Jahren vermutlich über 1 Billion USD in die Infrastruktur investiert werden müssen“
2.Teil
„und dass sich dadurch in der Energiewirtschaft, der Automobil- und der Luftfahrtindustrie und in anderen Wirtschaftszweigen Gelegenheiten für europäische Unternehmen auftun; begrüßt, dass 180 Handelsdelegationen seit der Unterzeichnung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans u. a. aus 15 EU-Mitgliedstaaten nach Teheran gekommen sind, da sie Ausdruck des wachsenden Interesses an Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran sind; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz von Ausfuhrkreditbürgschaften zu prüfen, um den Handel, die Projektfinanzierung und die Investitionen im Iran zu stärken; befürwortet den erfolgreichen Abschluss der Verträge zwischen der iranischen Regierung und Airbus und Boeing als eine weitere vertrauensbildende Maßnahme im Ergebnis der Annahme des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans;“
§ 22
1.Teil
„weist darauf hin, dass der Iran weltweit das zweitgrößte Vorkommen an Erdgas und das viertgrößte Ölvorkommen besitzt; vertritt die Ansicht, dass eine Zusammenarbeit im Energiebereich erheblich für die Diversifizierung der Energiequellen der EU und die Minderung der Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von einzelnen Lieferanten im Energiebereich sein kann und somit zur Energieversorgungssicherheit der EU beiträgt;“
2.Teil
„ist der Ansicht, dass durch die Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen erhebliche Mittel für den Erdöl- und Erdgassektor sowie für sonstige Wirtschaftszweige, die von Investitionen und vom Zugang zu neuen Technologien profitieren würden, freigesetzt werden können; fordert die europäischen Unternehmen auf, in die iranische Energiewirtschaft zu investieren; fordert insbesondere, dass die EU den Iran bei der Entwicklung von Flüssigerdgas-Technologien unterstützt; ist der Ansicht, dass die Investitionen im Iran vollständig mit den langfristigen Verpflichtungen der EU zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Einklang stehen müssen;“
§ 30
1.Teil
„stellt fest, dass die junge, gebildete und technologisch fortschrittliche Bevölkerung des Iran (der Anteil der unter Dreißigjährigen wird auf 60 % geschätzt) und seine lebendige Gesellschaft besondere Chancen für zunehmende direkte persönliche Kontakte mit der EU bieten, die auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen Respekts aufbauen; ist der Ansicht, dass Austauschprogramme für Jugendliche einer der besten Wege sind, Gesellschaften und Kulturen einander näherzubringen; ist deshalb erfreut über die steigende Zahl iranischer Erasmus-Mundus-Studierender an den europäischen Universitäten, die zum Abbau von falschen Vorstellungen und Stereotypen beiträgt; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Forschung und Innovation durch zunehmenden Austausch von Studierenden und Forschern, u. a. durch die Kooperation von Universitäten, in Bereichen wie Umwelt, erneuerbare Energieträger, Gerechtigkeit, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, die Mittel für Erasmus-Mundus-Studierende aus dem Iran aufzustocken; ist erfreut über die Workshops, die kürzlich an der Universität Teheran abgehalten wurden, um für die Vorteile zu sensibilisieren, die den iranischen Universitäten aus der Teilnahme an „Horizont 2020“ entstehen können; fordert die iranische Regierung auf, einen nationalen Koordinator für „Horizont 2020“ zu ernennen, der den iranischen Universitäten bei der Beantragung von Projekten im Rahmen des Programms technische Unterstützung leistet und beratend zur Seite steht; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, dass iranischen Akademikern und Forschern der Zugang zu europäischen Universitäten erleichtert wird, damit sie dort studieren und sich aus- und weiterbilden lassen können; fordert, dass ein EU-Programm ins Leben gerufen wird, das Forscher und Studierende aus dem Iran, den Ländern des Golf-Kooperationsrats und Europa zusammenbringt, damit sie die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der regionalen Integration in Europa erforschen;“
§ 33
1.Teil
„vertritt die Ansicht, dass durch das Atomabkommen eine Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Sicherheitskrise der Region möglich wird; vertritt die Ansicht, dass der Iran eine stabilisierende Rolle in der Region spielen kann und sollte;“
2.Teil
„vertritt die Ansicht, dass es der gesamten Region zugutekommen kann, wenn sich die Beziehungen zum Iran normalisieren; ist der Ansicht, dass die Anerkennung des Iran als wichtiger regionaler Akteur dazu führen sollte, dass er in der Region eine stabilisierende Rolle spielt; betont, dass die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die am 18. November 2015 vorgestellt wurde, vorsieht, dass auch benachbarte Drittländer der Partnerländer aus der Nachbarschaft der EU in breiter angelegte Kooperationen einbezogen werden; befürwortet daher die Einrichtung thematischer Rahmen, damit bei regionalen Fragen wie etwa der Sicherheit, der Energie oder dem Umgang mit Flüchtlingen eine Kooperation zwischen der EU, den Partnerländern aus der südlichen Nachbarschaft und wichtigen regionalen Akteuren wie dem Iran angeboten werden kann;“
§ 37
1.Teil
„begrüßt die Bereitschaft des Iran, die aktuellen Bemühungen um Stabilität im Irak zu unterstützen, fordert ihn nachdrücklich auf, eine bedeutende Rolle bei der Beendigung religiös motivierter Gewalt zu spielen, und fordert zusätzliche Maßnahmen, um alle im Land tätigen Milizen der irakischen Regierung zu unterstellen, damit allen Interessen Rechnung getragen wird;“
2.Teil
„betont, dass sich die EU und der Iran mit gemeinsamen Feinden in Gestalt von IS/Da’esh, Al-Qaida, Al-Nusra und ähnlichen Organisationen konfrontiert sehen, die vom VN-Sicherheitsrat als terroristisch eingestuft werden und von einer extremistischen Pervertierung des Islams inspiriert sind;“
3.Teil
„begrüßt den Beitrag des Iran zum Kampf gegen den IS/Da’esh, darunter auch die frühzeitige Unterstützung für die kurdische Regionalregierung in Erbil, und erkennt seinen entscheidenden Beitrag im Irak an, durch den der Vorstoß des IS/Da’esh gestoppt wurde und Gebiete zurückerobert wurden, die dem dschihadistischen Terrorismus anheimgefallen waren;“
4.Teil
„ist jedoch besorgt darüber, dass immer wieder berichtet wird, dass Kader der Al-Qaida freigelassen werden; weist auf das Abkommen zwischen dem Iran und Australien über den Austausch von Informationen im Kampf gegen den IS/Da’esh hin;“
§ 39
1.Teil
„vertritt die Ansicht, dass das revolutionäre Vermächtnis des Iran und seine Verfassung als Islamische Republik sowie die größeren Unterschiede zwischen dem Iran und der EU hinsichtlich der politischen und institutionellen Systeme kein Hindernis darstellen dürfen, das der Offenheit, einem freien und direkten Dialog und der Suche nach einer gemeinsamen Grundlage mit Blick auf Fragen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Weg steht; fordert die Islamische Republik auf, mehr Raum für politischen Pluralismus einzuräumen; betont gleichzeitig, dass das Madschlis reform- und europafreundlich eingestellt ist, und ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Wahlen zum Parlament und zum Expertenrat im Februar 2016 den Willen der iranischen Bevölkerung widerspiegeln und die Gelegenheit für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, die zu konstruktiven Beziehungen führen sollte, sowie für interne wirtschaftliche, politische und soziale Reformen bieten;“
2.Teil
„fordert den Iran auf, vollständig freie und gerechte Wahlen gemäß internationalen Standards zuzulassen;“
§ 44
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „den EAD und die Kommission auf,“ und „zu unterstützen“
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL:
§ 34
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „des militärischen Flügels der Hisbollah und“
2.Teil
diese Worte
13. Bekämpfung von Korruption und Weiterbehandlung der CRIM-Entschließung
Gesamter Text ohne die Worte „die Bekämpfung der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Zugehörigkeit zu ihr und nicht nur auf die Verfolgung der mit dem Bestehen dieser kriminellen Vereinigung bezweckten Straftaten richten sollte; hält es insbesondere für geboten, bereits die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung – unabhängig von der von der kriminellen Vereinigung bezweckten Straftat – unter Strafe zu stellen; bekräftigt, dass dieser Politikzyklus vorrangig auch“
2.Teil
diese Worte
§ 18 Buchstabe a
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „sowie des Straftatbestand der Korruption“
2.Teil
diese Worte
§ 71
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „das Schleusen von Migranten,“
2.Teil
diese Worte
ECR, GUE/NGL:
§ 27 Buchstabe b
1.Teil
„Förderung der Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögenswerte“
2.Teil
„und ihrer Verwendung für soziale Zwecke und als Entschädigung für die Familienangehörigen von Opfern und für von Wucher und Schutzgelderpressung betroffene Unternehmer;“
Verts/ALE, GUE/NGL:
§ 73
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „infolge der anhaltenden Flüchtlingsströme nach Europa“
Gesamter Text ohne die Worte „insbesondere innerhalb der eigenen Hoheitsgebiete,“
2.Teil
diese Worte
§ 9
1.Teil
„fordert die Staaten auf, ihre völkerrechtliche Verpflichtung bei Fragen des Asyls und der Migration anzuerkennen und die notwendigen nationalen Rechtsvorschriften zu erlassen, die für die wirksame Umsetzung dieser Verpflichtungen notwendig sind, und auch die Möglichkeit vorzusehen, um internationalen Schutz zu ersuchen;“
2.Teil
„fordert, dass in diesen Rechtsvorschriften der Schwere und Art der Verfolgung und Diskriminierung, denen die Migranten ausgesetzt sind, Rechnung getragen wird;“
§ 24
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „das Fehlen legaler Wege der Migration,“
2.Teil
diese Worte
§ 29
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „sexuellen und reproduktiven“
2.Teil
diese Worte
§ 32
1.Teil
„weist darauf hin, dass das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes die Lebensqualität sowie die wirtschaftliche und kulturelle Unabhängigkeit von Migranten entscheidend verbessern und ihnen den Zugang zu Informationen über ihre Rechte in der Aufnahmegesellschaft gleichermaßen erleichtern kann; ist der Ansicht, dass der Sprachunterricht von den Behörden des Aufnahmelandes gewährleistet werden muss;“
2.Teil
„empfiehlt, dass die Migranten in den gesamten Prozess der gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsfindung einbezogen werden;“
§ 35
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „einen Vertrag in einer Sprache, die sie verstehen, erhalten sollten und dass sie“
2.Teil
diese Worte
§ 57
1.Teil
„fordert die Staaten auf, sämtliche internationalen Verträge und Übereinkommen im Zusammenhang mit den Menschenrechten zu ratifizieren und die Normen im Zusammenhang mit den Rechten von Migranten, die in einer Vielzahl von Rechtsinstrumenten vorzufinden sind, anzuwenden, darunter die zentralen internationalen Instrumente im Bereich der Menschenrechte sowie die weiteren Instrumente im Zusammenhang mit Fragen der Migration, etwa die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1951 und die dazugehörigen Protokolle sowie die Internationale Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen;“
2.Teil
„vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Menschenrechtspolitik der Union und ihr erklärtes Eintreten für die Unteilbarkeit dieser Rechte dadurch geschwächt wird, dass die letztgenannten Konvention von den Mitgliedstaaten der Union nicht ratifiziert wurde;“
§ 62
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „Rechte von Migranten und Flüchtlingen als separater Punkt in die Tagesordnung der“ und „aufgenommen werden und dass die“
2.Teil
diese Worte
§ 68
1.Teil
„erkennt die Rolle und den Beitrag der Zivilgesellschaft im Rahmen des politischen Dialogs an;“
2.Teil
„betont, dass es wichtig ist, dass die Zivilgesellschaft im Rahmen der gesamten Außenpolitik der Union konsultiert wird, indem ein besonderes Augenmerk auf die uneingeschränkte Beteiligung, Transparenz und angemessene Verbreitung von Informationen über sämtliche Maßnahmen und Prozesse im Zusammenhang mit der Migration gelegt wird; weist darauf hin, dass Frauenorganisationen verstärkt an der Konfliktlösung auf der Ebene der Entscheidungsfindung beteiligt und dass weibliche Flüchtlinge und Vertriebene sowie Migrantinnen in geeigneter Weise in die Entscheidungen eingebunden werden müssen, die sie betreffen;“
3.Teil
„fordert die Kommission und den EAD auf, die Kapazitäten der nationalen Menschenrechtsinstitutionen in Drittländern zu stärken, damit diese ihre Anstrengungen intensivieren können, was den Schutz der Rechte von Migranten und die Bekämpfung von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie von Hassreden anbelangt, die sich gegen Migranten richten, wie es in der Belgrader Erklärung festgelegt ist, die von 32 nationalen Menschenrechtsbeauftragten und ‑institutionen angenommen wurde;“
§ 76
1.Teil
„begrüßt, dass die Migration in die Ziele für nachhaltige Entwicklung aufgenommen wurde, und zwar in das 10. Ziel für nachhaltige Entwicklung, womit der Rahmen für die weltweite Entwicklungspolitik bis 2030 geschaffen wurde; weist darauf hin, dass die Staaten zugesagt haben, auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten, um „eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu gewährleisten, bei der die Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden und Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, Flüchtlinge und Binnenvertriebene eine humane Behandlung erfahren“; stellt fest, dass Vertreibung nicht nur eine humanitäre Angelegenheit, sondern auch eine Herausforderung im Hinblick auf die Entwicklung ist, und dass daher eine bessere Koordinierung zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit stattfinden sollte;“
2.Teil
„vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung eine Gelegenheit ist, in der Asyl- und Migrationspolitik einem rechtegestützten Ansatz mehr Gewicht zu verleihen und die Migration in Entwicklungsstrategien durchgehend zu berücksichtigen; fordert die internationale Gemeinschaft auf, messbare Indikatoren für die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu Migration anzunehmen und aufgeschlüsselte Daten zum Zugang, den Migranten insbesondere in Zielländern, die Entwicklungsländer sind, zu menschwürdiger Arbeit, Gesundheitsversorgung und Bildung haben, zu erheben und zu veröffentlichen, damit die Steuerung der Migration verbessert wird;“
ALDE:
§ 75
1.Teil
„fordert, dass armen Ländern Schulden erlassen werden, damit sie dabei unterstützt werden, politische Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Achtung der Menschenrechte sichergestellt wird;“
2.Teil
„betont, dass nachhaltige Lösungen zur Begleichung von Schulden, zu denen auch Standards für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe und -aufnahme gehören, durch einen multilateralen Rechtsrahmen für Verfahren zur Umstrukturierung von Staatsschulden ermöglicht werden müssen, damit die Schuldenlast verringert wird und der Schuldenstand nicht völlig unerträglich wird und so die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass die Menschenrechte dauerhaft geschützt werden;“
§ 81
1.Teil
„betont, dass bei Abkommen mit Drittländern der Schwerpunkt auf die Unterstützung bei der Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Krisen gelegt werden muss, die zur Migration führen,“
2.Teil
„wodurch dazu beigetragen würde, die Migrationsströme in Richtung der Grenzen der Europäischen Union einzudämmen;“
GUE/NGL:
Erwägung H
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „wirksame Mechanismen zur Überwachung und Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern sowie“
2.Teil
diese Worte
Erwägung AD
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „sowohl seitens der Migranten erfordert, die, ohne zwangsläufig ihre ursprüngliche kulturelle Identität aufgeben zu müssen, offen für die Anpassung an die Aufnahmegesellschaft sein müssen, als auch“
2.Teil
diese Worte
§ 41
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „konzertierten“ und „gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und weiteren internationalen Partnern“
2.Teil
diese Worte
§ 88
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „und unterstützt die Stärkung des Managements der Außengrenzen der Union“
2.Teil
diese Worte
Verts/ALE, GUE/NGL:
§ 89
1.Teil
„betont, dass der Schmuggel von Migranten mit dem Menschenhandel in Verbindung steht und einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt;“ ohne die Worte „Schmuggel von Migranten mit dem“ und „in Verbindung steht und“
2.Teil
„Schmuggel von Migranten mit dem“ und „in Verbindung steht und“
3.Teil
„weist darauf hin, dass Einsätze wie die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR-MED) dazu dienen, konkret gegen den Schmuggel von Migranten vorzugehen; fordert die EU auf, derartige Einsätze fortzuführen und auszuweiten;“
15. Verantwortlichkeit von Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittländern
„begrüßt die von den Dienststellen der Kommission eingeführten nicht bindenden Initiativen für ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement im Privatsektor,“
2.Teil
„weist jedoch darauf bin, dass nicht bindende Initiativen für den Privatsektor alleine nicht ausreichen; fordert umgehend verbindliche und durchsetzbare Regeln mit entsprechenden Sanktionen und unabhängige Überwachungsmechanismen;“
§ 31
1.Teil
„fordert die Kommission dringend auf, einen Legislativvorschlag für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vorzulegen,“
2.Teil
„da mit von europäischen Unternehmen hergestellten technischen Produkten immer noch in der ganzen Welt Menschenrechtsverletzungen verursacht werden;“
16. EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas
Gesamter Text ohne die Worte „die Senkung von CO2-Emissionen und die langfristige Nachhaltigkeit der Wirtschaft“
2.Teil
diese Worte
§ 18
1.Teil
„betont, dass im Rahmen der Strategie auch vorgesehen werden sollte, dass Flüssigerdgas als Alternative zum Ausbau der Infrastruktur für die Übertragung und Verteilung von Gas in Gebieten verwendet wird, in denen dieser Ausbau derzeit nicht kosteneffizient wäre;“
2.Teil
„betont, dass kleine Flüssigerdgasanlagen die optimale Infrastruktur bieten können, um Erdgas an Orten, an denen sich Investitionen in die Gasinfrastruktur nicht rentieren, stärker zu nutzen, was auch eine stärkere Verwendung von Gas zur Wärmeerzeugung und damit die Begrenzung der sogenannten Emissionen in geringer Höhe umfasst;“
§ 29
1.Teil
„stellt fest, dass das Ermitteln kosteneffizienter und ökologisch nachhaltiger Lösungen ein Grundprinzip sein sollte, um auf EU- und regionaler Ebene optimale Ergebnisse zu erzielen,“
2.Teil
„und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die nationalen Regulierungsbehörden auf, die begrenzten Ressourcen, die für den Aufbau entscheidender Infrastruktur zur Verfügung stehen, so einzusetzen, dass private Investitionen für die Flüssigerdgasinfrastruktur und die entsprechenden Verbindungsleitungen angezogen werden;“
§ 57
1.Teil
„betont, dass sowohl bei der Planung von Projekten und Bauvorhaben im Zusammenhang mit Flüssigerdgas und bei dessen Verwendung als auch bei der Bewirtschaftung einheimischer Reserven und Quellen die strengsten Umweltnormen und auch die internationalen Arbeitsnormen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Anwendung kommen müssen; betont, dass stärker für die ökologischen, klimatischen und sozialen Auswirkungen von Flüssigerdgaseinfuhren sensibilisiert werden muss; betont, dass die Bevölkerung vor Ort entsprechend eingebunden werden muss, wobei man sich im Hinblick auf den Verbrauch – und die Planung neuer Infrastruktur, wenn sie denn gebaut wird – auf realistische Bewertungen stützen sollte; betont, dass die Umstellung auf Flüssigerdgas großes Potenzial birgt, wenn der Seeverkehr nicht länger von Kohle abhängen soll;“
2.Teil
„fordert die EU auf, zu diesem Zweck finanzielle Mittel zur Unterstützung von EU-Projekten bereitzustellen;“
§ 59
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „CO2“
2.Teil
dieses Wort
§ 60
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „die Richtlinie 2014/94/EU über alternative Kraftstoffe vollständig umzusetzen, auch durch die Errichtung von Flüssigerdgastankstellen entlang der TEN‑V-Korridore sowie in See- und Binnenhäfen anstelle von umweltschädlicheren konventionellen Kraftstoffen; betont jedoch,“
2.Teil
diese Worte
§ 61
1.Teil
„fordert die Stärkung maritimer Routen, insbesondere über die Azoren, die aufgrund ihrer geografischen Lage als zentrale Betankungsstelle für den Transatlantiktransport von Flüssigerdgas dienen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu diesem Zweck finanzielle Mittel zur Unterstützung von EU-Projekten bereitzustellen;“
2.Teil
„fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu diesem Zweck finanzielle Mittel zur Unterstützung von EU-Projekten bereitzustellen;“
§ 68
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „nicht nur zu den Klimaschutzzielen beitragen, sondern auch“
2.Teil
diese Worte
S&D:
§ 27
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „Vorrang eingeräumt wird“
2.Teil
diese Worte
§ 39
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „betont, dass die Industrie hierdurch nicht zusätzlich belastet werden sollte;“
2.Teil
diese Worte
§ 40
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „dauerhaft“
2.Teil
diese Worte
EFDD:
§ 25
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „ist der Ansicht, dass eine derartige, auf Freiwilligkeit beruhende regionale Abstimmung sehr effizient ist, und begrüßt die Vermittlerrolle der Kommission bei diesen Vereinbarungen;“
2.Teil
diese Worte
ENF:
§ 3
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „eine bessere Koordinierung der einzelstaatlichen energiepolitischen Maßnahmen, die Schaffung einer wahren Energieunion mit einem Energiebinnenmarkt, eine gemeinsame Energiepolitik und“ und „vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die stärkere Vernetzung der Energiepolitik den Mitgliedstaaten zugutekommen, mit den Zielen und internationalen Verpflichtungen der EU und den erklärten Zielen im Einklang stehen und den Interessen der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger nicht zuwiderlaufen sollte; unterstützt die Bemühungen, einen gemeinsamen Standpunkt der EU in multilateralen Energieinstitutionen und energiepolitischen Rahmenvereinbarungen auszuarbeiten;“
2.Teil
diese Worte
§ 10
1.Teil
„hält es für notwendig, das Gasversorgungssystem der EU stärker zu diversifizieren und flexibler zu gestalten“
2.Teil
„und so einen Beitrag zu dem zentralen Ziel der Energieunion, nämlich einer sicheren, krisenfesten und wettbewerbsfähigen Gasversorgung, zu leisten; fordert die Kommission auf, eine Strategie mit dem Ziel auszuarbeiten, die Abhängigkeit der EU von Gas auf lange Sicht zu verringern, und damit ihrer Verpflichtung nachzukommen, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu verringern;“
3.Teil
„betont in diesem Zusammenhang, dass die Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen erheblich verringert werden könnte, wenn Energieeffizienz als übergeordneter Grundsatz gälte und die Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abgeschafft würden;“
§ 30
1.Teil
„hält es für besorgniserregend, dass 2015 7 % mehr Gas als 2014 aus Russland eingeführt wurde und dass 2015 41 % der Gaseinfuhren aus Drittländern aus Russland stammen;“
2.Teil
„betont, dass Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas neben einer größeren Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger von großer Bedeutung sind, wenn es gilt, die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern;“ ohne die Worte „großer“ und „wenn es gilt, die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern“
3.Teil
diese Worte
§ 32
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „den Interessen der EU zuwiderliefe und“
2.Teil
diese Worte
§ 46
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und“ und „um einen Gasweltmarkt voranzubringen, der geregelt und transparent ist und gut funktioniert;“
2.Teil
diese Worte
Verts/ALE, ENF:
§ 24
1.Teil
„betont, dass eine Nutzung der Speicherkapazität der Ukraine in größerem Umfang als bisher nur möglich ist, wenn für einen angemessenen, stabilen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen und die Integrität der Versorgungsinfrastruktur in der Ukraine gesorgt werden kann und wenn Gasverbindungsleitungen in angemessenem Umfang bestehen, sodass der Energieträger ungehindert ohne physische Barrieren über Grenzen hinweg transportiert werden kann; betont darüber hinaus, dass sich die vom Gas abhängige Industrie der Ukraine schon bald erholen dürfte“
2.Teil
„und daher zusätzliche Gaseinfuhren notwendig sein werden;“
3.Teil
„vertritt die Auffassung, dass“
4.Teil
„die EU die Ukraine dabei unterstützen sollte, sich von der Abhängigkeit von Erdgas aus Russland zu lösen“
5.Teil
„und auf Flüssigerdgas umzusteigen;“
Verts/ALE, S&D:
§ 66
1.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, Anreize zum Flüssigerdgastransport auf der Schiene zu schaffen, da so einerseits den Straßenverkehr entlastet und andererseits zum umweltfreundlichen und sicheren Transport eines“ und „Energieträgers und Kraftstoffs beigetragen wird;“
2.Teil
„nachhaltigen und schadstoffarmen“ ohne die Worte „nachhaltigen und“
3.Teil
diese Worte
17. Möglichkeiten zur Vereinheitlichung der Fischereikontrolle in Europa