Der ECON-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:
- Berichtigung P7_TA(2013)0114(COR02)der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338) (In erster Lesung am 16. April 2013 festgelegter Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der genannten Richtlinie P7_TA(2013)0114 (ABl. C 45 vom 5.2.2016, S. 118)) (COM(2011)0453 – C7-0210/2011 – 2011/0203(COD)) - ECON-Ausschuss
Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens 40 Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.