Die Berichtigung P7_TA(2013)0114(COR02) wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 12 des Protokolls vom 13.12.2016).
Da weder eine Fraktion noch mindestens 40 Mitglieder beantragt haben, dass sie zur Abstimmung gestellt wird (Artikel 231 Absatz 4 GO), gilt diese Berichtigung als angenommen.