Die zuständigen französischen Behörden haben einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Marine Le Pen mit Blick auf die Erhebung der Anklage gegen sie beim Tribunal de grande instance von Nizza gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.