Martin Schulz hat schriftlich seinen Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 11. Februar 2017 mitgeteilt.
Gemäß Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 GO stellt das Parlament das Freiwerden seines Sitzes ab diesem Datum fest und unterrichtet die zuständige nationale Behörde hierüber.