5. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 69c GO)
Der Präsident teilt mit, dass er keinen Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen erhalten hat, der im Protokoll vom Mittwoch, 1. Februar 2017, (Punkt 5 des Protokolls vom 1.2.2017) bekannt gegeben worden war.
Somit konnte der ECON-Ausschuss nach Ablauf der in Artikel 69c Absatz 2 GO genannten Frist die Verhandlungen aufnehmen.