Die zuständigen deutschen Behörden haben die Wahl von Arndt Kohn zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Martin Schulz mit Wirkung vom 24. Februar 2017 mitgeteilt.
Solange sein Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Arndt Kohn gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach er kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.