Folgende Petitionen, die zu den angegebenen Daten gemäß Artikel 215 Absatz 6 GO in das Register eingetragen wurden, wurden an den zuständigen Ausschuss überwiesen:
Der Präsident gibt bekannt, dass er gemäß Artikel 215 Absatz 15 GO am 15. März 2017 die beim Europäischen Parlament eingegangenen Petitionen von natürlichen oder juristischen Personen, die weder Bürger der Europäischen Union sind noch ihren Wohnort oder satzungsmäßigen Sitz in einem Mitgliedstaat haben, an den zuständigen Ausschuss übermittelt hat.