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Protokoll
Montag, 3. April 2017 - Straßburg

10. Delegierte Rechtsakte (Artikel 105 Absatz 6 GO)

Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten des Parlaments mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen:

- die Empfehlung des ECON-Ausschusses für einen Beschluss, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung zu erheben

Sofern sich nicht eine Fraktion oder Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, innerhalb einer Frist von 24 Stunden gegen diese Empfehlung aussprechen, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.

Die Empfehlung ist auf Europarl verfügbar.

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