Der Präsident erinnert daran, dass der Präsident des Parlaments am 14. März 2017 beschlossen hat, gegen Janusz Korwin-Mikke wegen seiner inakzeptablen Bemerkungen über Frauen in der Sitzung vom 1. März 2017 eine Sanktion zu verhängen (Punkt 5 des Protokolls vom 1.3.2017 und Punkt 5 des Protokolls vom 14.3.2017).
Janusz Korwin-Mikke hat am 27. März 2017 gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt.
Das Präsidium hat in seiner Sitzung vom 3. April 2017 diese Beschwerde geprüft und den Beschluss des Präsidenten bestätigt.
Der Präsident erinnert daran, dass die Sanktion zum einen im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von 30 Tagen, zum zweiten – unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts im Plenum - in einer Suspendierung von der Teilnahme an allen Tätigkeiten des Parlaments und seiner Organe für die Dauer von 10 aufeinanderfolgenden Tagen, an denen das Parlament oder eines seiner Organe, Ausschüsse oder Delegationen Sitzungen abhält, und zwar ab 14. März 2017, und zum dritten in dem Verbot besteht, das Parlament für eine Dauer von einem Jahr ab 14. März 2017 in einer interparlamentarischen Delegation, bei einer interparlamentarischen Konferenz oder in einem interinstitutionnellen Forum zu vertreten.