Roger Helmer hat schriftlich seinen Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 1. August 2017 mitgeteilt.
Gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Gechäftsordnung stellt das Parlament das Freiwerden seines Sitzes ab diesem Datum fest und unterrichtet die entsprechende nationale Behörde.