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Protokoll
Mittwoch, 14. Juni 2017 - Straßburg

14. Delegierte Rechtsakte (Artikel 105 Absatz 6 GO)

Dem Parlament übermittelte Entwürfe delegierter Rechtsakte:

– Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der AnhängeI und II der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Anpassung an ein neues Regelprüfverfahren für die Messung der CO2-Emissionen leichter Nutzfahrzeuge (C(2017)03489 – 2017/2716(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 2. Juni 2017

Ausschussbefassung: federführend ENVI, ITRE (Artikel 54 GO)

– Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der AnhängeI und II der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Anpassung an ein neues Regelprüfverfahren zur Messung der CO2-Emissionen leichter Nutzfahrzeuge (C(2017)03492 – 2017/2718(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 2. Juni 2017

Ausschussbefassung: federführend ENVI, ITRE (Artikel 54 GO)

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung der zusätzlichen objektiven Kriterien für die Anwendung einer günstigeren Liquiditätsabfluss- oder -zuflussrate bei grenzüberschreitenden, nicht in Anspruch genommenen Kredit- oder Liquiditätsfazilitäten innerhalb einer Gruppe oder eines institutsbezogenen Sicherungssystems (C(2017)03522 - 2017/2713(DEA))

Frist für Einwände: 1 Monat nach dem Tag des Eingangs, dem 31. Mai 2017

Ausschussbefassung: federführend ECON

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste (C(2017)03574 - 2017/2714(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 31. Mai 2017

Ausschussbefassung: federführend TRAN

– Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates bezüglich der Handelszugeständnisse für das Kosovo* nach dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits (C(2017)03631 – 2017/2719(DEA))

* Diese Bezeichnung wird unbeschadet der Standpunkte zum Status verwendet und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie der Stellungnahme des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 2. Juni 2017

Ausschussbefassung: federführend INTA, AFET (Artikel 54 GO)

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen an Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung (C(2017)03664 - 2017/2717(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 2. Juni 2017

Ausschussbefassung: federführend ENVI

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Bezug auf die Berechnung der gesetzlichen Kapitalanforderungen für verschiedene von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gehaltene Anlageklassen (Infrastrukturunternehmen) (C(2017)03673 - 2017/2738(DEA))

Frist für Einwände: 3 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 8. Juni 2017

Ausschussbefassung: federführend ECON

– Delegierter Beschluss der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie (EU)2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf spezifische Ziele für die Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (C(2017)03800 – 2017/2734(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 8. Juni 2017

Ausschussbefassung: federführend TRAN

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die für bestimmte Zentralbanken von Drittländern geltende Ausnahme von Vorhandels- und Nachhandelstransparenzanforderungen bei der Ausübung der Geld-, Devisen- und Finanzmarktpolitik (C(2017)03890 - 2017/2741(DEA))

Frist für Einwände: 3 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 12. Juni 2017

Ausschussbefassung: federführend ECON

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