Die Auslegung von Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 210a GO durch den Ausschuss für konstitutionelle Fragen wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 11 des Protokolls vom 3.7.2017).
Da weder eine Fraktion noch Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, gemäß Artikel 226 Absatz 4 GO dagegen Einspruch erhoben haben, gelten diese Auslegungen als angenommen und werden mit den angenommenen Texten der morgigen Sitzung (5. Juli 2017) veröffentlicht (P8_TA(2017)0293).