Die zuständigen Behörden der Französischen Republik haben mitgeteilt, dass Marine Le Pen und Jean-Luc Mélenchon mit Wirkung vom 19. Juni 2017 als Mitglieder des nationalen Parlaments gewählt worden sind.
Das Parlament stellt fest, dass dieses Amt gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar ist, und stellt das Freiwerden dieser Sitze mit Wirkung vom 19. Juni 2017 fest.
Die zuständigen Behörden der Französischen Republik haben ferner mitgeteilt, dass Christelle Lechevalier und Marie-Pierre Vieu mit Wirkung vom 19. Juni 2017 anstelle von Marine Le Pen bzw. Jean-Luc Mélenchon als Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt sind.
Das Parlament nimmt ihre Wahl zur Kenntnis.
Solange ihre Mandate nicht geprüft worden sind oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nehmen Christelle Lechevalier und Marie-Pierre Vieu gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil, sofern sie zuvor eine Erklärung dahingehend abgegeben haben, dass sie kein Amt innehaben, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist.