Der zuständige JURI-Ausschuss hat den Präsidenten darüber unterrichtet, dass angesichts der Wahl von Marine Le Pen zum Mitglied der französischen Nationalversammlung der am 26. April 2017 bekannt gegebene Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität (Punkt 6 des Protokolls vom 26.4.2017) hinfällig geworden ist, da Marine Le Pen keine Immunität aufgrund des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union mehr genießt. Das entsprechende Verfahren zur Aufhebung der Immunität wird daher eingestellt.
Es spricht Bruno Gollnisch über die Begründetheit dieser Entscheidung (der Präsident fordert ihn auf, sich an den JURI-Ausschuss zu wenden).