Der zuständige Ausschuss hat folgende Berichtigung zu einem vom Europäischen Parlament angenommenen Text unterbreitet:
- Berichtigung P8_TA-PROV(2017)0311(COR01) des Standpunkts des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Juli 2017 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2017/… des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds (P8_TA-PROV(2017)0311) (COM(2016)0586 – C8-0377/2016 – 2016/0281(COD)) - BUDG-Ausschuss, AFET-Ausschuss, DEVE-Ausschuss
Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.