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Protokoll
Montag, 11. September 2017 - Straßburg

13. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen (Artikel 105 Absatz 6 und Artikel 106 Absatz 4 Buchstabe d GO)

Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen

- die Empfehlung des PECH-Ausschusses, keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 12. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verteilung der Mittel im Rahmen der direkten Mittelverwaltung auf die Ziele der integrierten Meerespolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erheben (C(2017)03881; 2017/2743(DEA)) (B8-0496/2017)

Die Empfehlung gilt als angenommen, wenn sich nicht innerhalb von 24 Stunden eine Fraktion oder Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, dagegen aussprechen. Ist dies der Fall, wird über die Empfehlung abgestimmt.

Die Empfehlung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.

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