Der ENVI-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:
- Berichtigung P7_TA(2012)0010(COR01)der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1) (in zweiter Lesung am 19. Januar 2012 festgelegter Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der vorgenannten Verordnung (P7_TA(2012)0010) (05032/2/2011 – C7-0251/2011 – 2009/0076(COD)) - ENVI-Ausschuss
Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.