Die Berichtigung P7_TA(2012)0010(COR01) wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 8 des Protokolls vom 2.10.2017).
Da weder eine Fraktion noch Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt haben, dass diese Berichtigung zur Abstimmung gestellt wird (Artikel 231 Absatz 4 GO), gilt sie als angenommen.