Der Präsident gibt gemäß Artikel 64 Absatz 1 GO bekannt, dass er den folgenden Standpunkt des Rates mit den Gründen, aus denen der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, und dem Standpunkt der Kommission erhalten hat:
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates (10537/1/2017 - C8-0325/2017 – 2013/0304(COD)) (11655/1/2017 – COM(2017)0560)
Ausschussbefassung: federführend LIBE
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um seinen Standpunkt festzulegen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 6. Oktober 2017.