Die Präsidentin gibt gemäß Artikel 64 Absatz 1 GO bekannt, dass sie den folgenden Standpunkt des Rates mit den Gründen, aus denen der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, und dem Standpunkt der Kommission erhalten hat:
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates (11382/2/2017 – C8-0358/2017 – 2015/0289(COD) – (COM(2017)0633))
Ausschussbefassung: federführend: PECH
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um seinen Standpunkt festzulegen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 27. Oktober 2017.