Die zuständigen niederländischen Behörden haben die Wahl von Caroline Nagtegaal-Van Doorn zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Cora Van Nieuwenhuizen mit Wirkung vom 14. November 2017 mitgeteilt.
Das Parlament nimmt ihre Wahl zur Kenntnis.
Solange ihr Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Caroline Nagtegaal-Van Doorn gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass sie zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach sie kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.