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Protokoll
Mittwoch, 29. November 2017 - Brüssel

8. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 69c GO)

Die Präsidentin gibt bekannt, dass mehrere Ausschüsse beschlossen haben, interinstitutionelle Verhandlungen gemäß Artikel 69c Absatz 1 GO aufzunehmen:

— CULT-Ausschuss auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020) (2017/0163(COD) - COM(2017)0385 - C8-0236/2017) – Berichterstatterin: Silvia Costa (A8-0369/2017)

— JURI-Ausschuss auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (2016/0284(COD)COM(2016)0594 – C8-0384/2016) – Berichterstatter: Tiemo Wölken (A8-0378/2017)

— AFCO-Ausschuss auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (2017/0219(COD)COM(2017)0481 – C8-0307/2017) – Berichterstatter: Mercedes Bresso und Rainer Wieland (A8-0373/2017)

— Ausschüsse IMCO/JURI auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (2015/0287(COD)COM(2015)0634 – C8-0394/2015) – Berichterstatter: Evelyne Gebhardt und Axel Voss (A8-0375/2017)

Gemäß Artikel 69c Absatz 2 GO können eine Anzahl von Mitgliedern oder eine Fraktion bzw. mehrere Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, bis Donnerstag, 30. November 2017, 24 Uhr, schriftlich beantragen, dass die Beschlüsse über die Aufnahme von Verhandlungen zur Abstimmung gebracht werden.

Die Verhandlungen können jederzeit nach Ablauf dieser Frist aufgenommen werden, sofern kein Antrag auf Abstimmung im Parlament über den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen gestellt wurde.

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