Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Empfehlung des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2017)07684 - 2017/2979(DEA)) (B8-0667/2017) zu erheben, am Montag, 11. Dezember 2017 im Plenum bekanntgegeben wurde (Punkt 10 des Protokolls vom 11.12.2017).
Innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 GO festgelegten Frist von 24 Stunden wurde gegen diese Empfehlung kein Einwand erhoben.
Folglich gilt diese Empfehlung als angenommen und wird unter den angenommenen Texten der Sitzung des nächsten Tages, 13. Dezember 2017, veröffentlicht.