8. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 69c GO)
Der Präsident gibt bekannt, dass mehrere Ausschüsse beschlossen haben, interinstitutionelle Verhandlungen gemäß Artikel 69c Absatz 1 GO aufzunehmen:
— LIBE-Ausschuss, auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Ratsbeschlusses 2007/533/JI sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (COM(2017)0352 – C8-0216/2017 – 2017/0145(COD)). Berichterstatterin: Monica Macovei (A8-0404/2017)
— LIBE-Ausschuss, auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (COM(2016)0826 – C8-0534/2016 – 2016/0414(COD)). Berichterstatter: Ignazio Corrao (A8-0405/2017)
— LIBE-Ausschuss, auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (COM(2016)0819 – C8-0002/2017 – 2016/0412(COD). Berichterstatterin: Nathalie Griesbeck (A8-0001/2018)
Gemäß Artikel 69c Absatz 2 können eine Anzahl von Mitgliedern oder eine Fraktion bzw. mehrere Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, bis morgen, Dienstag, 16. Januar 2018, 24.00 Uhr, schriftlich beantragen, dass die Beschlüsse über die Aufnahme von Verhandlungen zur Abstimmung gebracht werden.
Die Verhandlungen können jederzeit nach Ablauf dieser Frist aufgenommen werden, sofern kein Antrag auf Abstimmung im Parlament über den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen gestellt wurde.