10. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen (Artikel 105 Absatz 6 und Artikel 106 Absatz 4 Buchstabe d GO)
Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen
- die Empfehlung des ENVI-Ausschusses, sich nicht gegen den Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission zur Festlegung eines Unionsregisters auszusprechen (D054274-02 - 2017/3013(RPS)) (B8-0041/2018)
Sofern sich nicht eine Fraktion oder eine Anzahl Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, innerhalb einer Frist von 24 Stunden gegen diese Empfehlung aussprechen, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.
Die Empfehlung ist während der laufenden Tagung auf Europarl abrufbar.