4. Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken ***
5. Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und internationale Kindesentführungen *
gesamter Text ohne die Worte „und der entsprechenden Sparmaßnahmen“
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL:
§ 3
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Mitgliedstaaten im Rückstand sind, was die Umsetzung der erforderlichen Strukturreformen angeht;“, „der Abwanderung hochqualifizierter Personen“ und „betroffenen“
2.Teil
„nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Mitgliedstaaten im Rückstand sind, was die Umsetzung der erforderlichen Strukturreformen angeht;“
3.Teil
„der Abwanderung hochqualifizierter Personen“ und „betroffenen“
Erwägung D
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und bei den Betroffenen das Gefühl auslösen können, isoliert zu sein, was zu negativen Langzeitfolgen („scarring effects“) führen kann,“
2.Teil
diese Worte
ALDE:
§ 9
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „weltweiten Wirtschafts-“, „der zunehmenden Verbreitung von“ und „prekären“
2.Teil
„weltweiten Wirtschafts-“
3.Teil
„der zunehmenden Verbreitung von“ und „prekären“
§ 48
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „hochwertige“ und „prekären, unterbezahlten und zeitlich befristeten“
2.Teil
„hochwertige“
3.Teil
„prekären, unterbezahlten und zeitlich befristeten“
Erwägung B
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „zur Krisenbewältigung“, „in den Krisenländern“ und „bereits“
2.Teil
„zur Krisenbewältigung“
3.Teil
„in den Krisenländern“
4.Teil
„bereits“
ENF:
§ 26
1.Teil
„betont, dass nur bewertet werden kann, ob die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sinnvoll verwendet werden und ob ihr letztendliches Ziel, arbeitslose junge Menschen langfristig in Beschäftigung zu bringen, erreicht wird, wenn die Maßnahmen strikt und transparent überwacht werden und dafür zuverlässige, vergleichbare Daten zur Verfügung stehen und wenn an die Mitgliedstaaten, die keine Fortschritte erzielt haben, höhere Ansprüche gestellt werden;“
2.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, die Überwachung, Berichterstattung und Datenqualität unverzüglich zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass über die derzeitige Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen rasch zuverlässige, vergleichbare Daten erhoben und bereitgestellt werden, und zwar häufiger, als es gemäß der Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der ESF-Verordnung vorgeschrieben ist; fordert die Kommission auf, ihre Leitlinien zur Datenerhebung gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs zu überarbeiten, um das Risiko, dass die Ergebnisse geschönt werden, zu minimieren;“
ALDE, ENF:
§ 1
1.Teil
„vertritt die Auffassung, dass die Jugendgarantie ein erster Schritt in Richtung eines auf Rechtsnormen basierten Konzepts sein muss, was die Bedürfnisse junger Menschen in Bezug auf Beschäftigung angeht;“ ohne die Worte „in Richtung eines auf Rechtsnormen basierten Konzepts“
2.Teil
„in Richtung eines auf Rechtsnormen basierten Konzepts“
3.Teil
„weist erneut darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, dazu beizutragen, jungen Menschen den Zugang zu Ausbildungsprogrammen, Beschäftigungsverhältnissen für Berufsanfänger und hochwertigen Praktika zu ermöglichen;“
GUE/NGL, S&D:
§ 16
1.Teil
„ist der Ansicht, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen makroökonomische Instrumente und sonstige politische Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen nicht ersetzen können; weist darauf hin, dass bei der Bewertung der Umsetzung und der Wirkung der Jugendgarantie berücksichtigt werden muss, dass die makroökonomischen Bedingungen und die Haushaltslage in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind;“
2.Teil
„ist der Ansicht, dass eine langfristige Strukturreform der Beschäftigungsinitiative ausgearbeitet werden muss, wenn die Laufzeit des Programms verlängert werden soll;“
3.Teil
„stellt fest, dass zwischen den Mitgliedstaaten unbedingt eine bessere Koordinierung erfolgen muss;“
7. Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Notwendigkeit einer Reform der freiberuflichen Dienstleistungen