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Protokoll
Montag, 5. Februar 2018 - Straßburg

6. Zusammensetzung des Parlaments

Nach dem Tod von Edouard Ferrand stellt das Parlament gemäß Artikel 4 Absatz 1 GO das Freiwerden des Sitzes mit Wirkung vom 2. Februar 2018 fest und unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat hiervon.

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Tatjana Ždanoka hat schriftlich ihren Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 5. März 2018 mitgeteilt.

Gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 2 GO stellt das Parlament das Freiwerden des Sitzes ab diesem Datum fest und unterrichtet die betreffende nationale Behörde davon.

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Viorica Dăncilă wurde mit Wirkung vom 29. Januar 2018 zur Ministerpräsidentin Rumäniens ernannt.

Das Parlament nimmt dies zur Kenntnis und stellt gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Akts vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments das Freiwerden ihres Sitzes mit Wirkung vom 29. Januar 2018 fest.

Die zuständigen rumänischen Behörden haben die Wahl von Gabriela Zoană zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Viorica Dăncilă mit Wirkung vom 30. Januar 2018 mitgeteilt.

Das Parlament nimmt ihre Wahl zur Kenntnis.

Solange ihr Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Gabriela Zoană gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass sie zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach sie kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen