Die zuständigen griechischen Behörden haben im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung, die vom Landgericht Athen gegen ihn eingeleitet wurde, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Georgios Kyrtsos gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.