10. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 69c GO)
Der Präsident gibt bekannt, dass der zuständige Ausschuss beschlossen hat, interinstitutionelle Verhandlungen nach Artikel 69c Absatz 1 GO aufzunehmen:
- ECON-Ausschuss auf der Grundlage des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 hinsichtlich der Festlegung des Sitzes der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (COM(2017)0734 – C8-0420/2017 – 2017/0326(COD)). Berichterstatter: Burkhard Balz und Pervenche Berès (A8-0153/2018)
Gemäß Artikel 69c Absatz 2 GO können Mitglieder oder eine oder mehrere Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, vor morgen, Donnerstag, 3. Mai 2018, 24.00 Uhr, schriftlich beantragen, dass die Beschlüsse über die Aufnahme von Verhandlungen zur Abstimmung gebracht werden.
Die Verhandlungen können jederzeit nach Ablauf dieser Frist aufgenommen werden, sofern kein Antrag auf Abstimmung im Parlament über den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen gestellt wurde.