Der TRAN-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:
- Berichtigung P7_TA(2014)0389(COR02) der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146–185) - (In erster Lesung am 15. April 2014 festgelegter Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der genannten Richtlinie P7_TA(2014)0389) (COM(2012)0772 – C7-0414/2012 – 2012/0358(COD) - TRAN-Ausschuss)
Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.