Die Berichtigungen P7_TA(2014)0212(COR01) und P8_TA(2016)0126(COR01) wurden am 2. Mai 2018 im Plenum bekannt gegeben (Punkt 11 des Protokolls vom 2.5.2018).
Da weder von einer Fraktion noch von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO beantragt wurde, dass diese Berichtigungen zur Abstimmung gestellt werden, gelten sie als angenommen.