„L. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Freizeitfischerei gemäß einer aktuellen vom Parlament in Auftrag gegebenen Studie je nach Fischbestand schwanken und die Fänge zwischen 2 % (Makrele) und 72 % (Pollack) der gesamten Fänge ausmachen können;“
Erwägung X lautet wie folgt:
„ X. in der Erwägung, dass die im Rahmen der Freizeitfischerei erzielten Fänge mitunter erheblich zur gesamten fischereilichen Sterblichkeit des Bestands beitragen und deshalb bei der Festlegung der Fangmöglichkeiten berücksichtigt werden sollten; in der Erwägung, dass der geschätzte Anteil der Freizeitfischerei auf See an den Gesamtfängen gemäß einer aktuellen, vom Parlament in Auftrag gegebenen Studie stark variieren kann und von der Zielart abhängt (von 2 % bei Makrelen bis zu 43 % bei Pollack);“
2. Clearingpflicht, Meldepflichten, Risikominderungstechniken und Transaktionsregister ***I
„bekräftigt, dass auf allen Stufen des Bildungssystems auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet und dabei auf die Bedürfnisse von Menschen Rücksicht genommen werden muss, die mehreren Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind,“
2.Teil
„etwa Menschen mit Behinderungen, Menschen, die sich als LGBTI bezeichnen, und Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen;“
§ 79
1.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Modernisierung der Bildung stärker zusammenzuarbeiten;“
2.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit der Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte zu beginnen, die Mittel für die Verringerung der Ungleichheit in Europa mittels Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen bietet;“
§ 97
1.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, Geschlechterstereotype im Bildungswesen zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass Frauen dieselben Möglichkeiten und dieselbe Entscheidungsfreiheit bei dem von ihnen angestrebten beruflichen Werdegang haben; nimmt in dieser Hinsicht mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Lehr- und Lernmaterialien in einigen Mitgliedstaaten noch nicht frei von Stereotypen sind und dass Lehrer unterschiedliche Erwartungen an das Verhalten von Mädchen und Jungen haben; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter nicht nur sowohl in die Lehreraus- als auch in die Lehrerfortbildung, sondern auch in Unterrichtsmethoden Eingang finden muss, damit Schüler nicht länger durch Hürden davon abgehalten werden, ungeachtet ihres sozialen Geschlechts ihr volles Potenzial zu entfalten;“
2.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Lehrplänen und Programmen der regionalen Bildungssysteme vor allem auf die Gebiete in äußerster Randlage zu achten, da es in diesen Gebieten häufig zu Gewalt gegen Frauen kommt; hebt hervor, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Bedürfnisse der Opfer von Diskriminierung in den Bildungssystemen auf allen Bildungsstufen berücksichtigt werden müssen;“
6. Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche