Die zuständigen luxemburgischen Behörden haben mitgeteilt, dass Claude Turmes mit Wirkung vom 20. Juni 2018 in das Amt eines Regierungsmitglieds berufen wurde.
Das Parlament stellt fest, dass diese Funktion gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht mit dem Mandat als Mitglied des Europäischen Parlaments vereinbar ist, und stellt das Freiwerden seines Sitzes mit Wirkung vom 20. Juni 2018 fest.
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Die zuständigen luxemburgischen Behörden haben außerdem die Wahl von Tilly Metz zum Miglied des Europäischen Parlaments anstelle von Claude Turmes mit Wirkung vom 20. Juni 2018 sowie die Wahl von Christophe Hansen anstelle von Viviane Reding mit Wirkung vom 2. September 2018 mitgeteilt.
Das Parlament nimmt die Wahl zur Kenntnis.
Solange ihre Mandate nicht geprüft worden sind oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nehmen Tilly Metz und Christophe Hansen gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil, sofern sie zuvor eine Erklärung dahingehend abgegeben haben, dass sie kein Amt innehaben, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist.