Der LIBE-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:
- Berichtigung P8_TA(2017)0411(COR01)der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20) (Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. Oktober 2017 im Hinblick auf den Erlass der vorgenannten Verordnung P8_TA(2017)0411- (COM(2016)0194 – C8-0135/2016 – 2016/0106(COD) - LIBE-Ausschuss)
Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.
Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.