5. Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und freier Datenverkehr ***I
Vorschlag zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission
Vorschlag zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission
174
EFDD
NA
-
55, 534, 18
Vorläufige Einigung
Vorläufige Einigung
173
Ausschuss
NA
+
539, 61, 17
Anträge auf namentliche Abstimmung
EFDD:
Änderungsantrag 174
7. Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo) ***I
gesamter Text ohne die Worte: „Fanggeräte und“ und „Abfälle, die bei Reinigungsmaßnahmen gesammelt wurden, nicht von Kostendeckungssystemen erfasst werden und“
2.Teil
„Fanggeräte und“
3.Teil
„Abfälle, die bei Reinigungsmaßnahmen gesammelt wurden, nicht von Kostendeckungssystemen erfasst werden und“
11. Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht
„weist erneut darauf hin, dass das Vorsorgeprinzip ein in Artikel 191 des EU-Vertrags verankerter allgemeiner Grundsatz der Union ist, durch den ein hohes Maß an Umweltschutz sichergestellt werden soll, indem“ und „vorsorglich Entscheidungen getroffen werden;“
2.Teil
„im Fall eines Risikos“ und „bekräftigt, dass das Vorsorgeprinzip jedoch im Rahmen der Risikoanalyse in Bezug auf Pestizide offenkundig nicht angewendet wird;“
Erwägung A
1.Teil
„in der Erwägung, dass die Bewertung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (nachstehend „die Verordnung“) ergeben hat,“
2.Teil
„dass die Ziele des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt nicht vollständig erreicht werden und“
3.Teil
„dass Verbesserungen vorgenommen werden könnten, damit alle Ziele der Verordnung erreicht werden;“
Erwägung C
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte: „sich“ und „als nicht zufriedenstellend erweist und“
2.Teil
diese Worte
Erwägung J
1.Teil
„in der Erwägung, dass die Leistung der zuständigen nationalen Behörden erwiesenermaßen einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung von Wirkstoffen hat; in der Erwägung, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich des verfügbaren Fachwissens und des Personals gibt; in der Erwägung, dass die Verordnung und die einschlägigen unterstützenden rechtlichen Anforderungen nicht in allen Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden,“
2.Teil
„und dass sich dies in erheblichem Maße auf die Gesundheit und die Umwelt auswirkt;“
GUE/NGL:
Änderungsantrag 1
1.Teil
gesamter Text ohne das Wort: „strengen“
2.Teil
dieses Wort
Verts/ALE:
§ 16
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte: „begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission bei ihrer REFIT-Bewertung der Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht zu dem Schluss kommt, dass die EFSA sehr transparent gearbeitet hat und die Informationen im Rahmen der von den gesetzgebenden Organen vorgegebenen Bestimmungen über die Vertraulichkeit bekanntgemacht hat;“
2.Teil
diese Worte
§ 29
1.Teil
gesamter Text ohne das Wort: „immer“
2.Teil
dieses Wort
§ 32
1.Teil
„äußert seine Besorgnis angesichts der geringen Anzahl neuer Stoffe, die zugelassen wurden,“
2.Teil
„während gleichzeitig andere Stoffe vom Markt genommen wurden;“
3.Teil
„hebt hervor, dass die Landwirte ein geeignetes Instrumentarium von Pflanzenschutzmitteln benötigen, damit sie die Lebensmittelversorgung der EU sicherstellen können;“
§ 42
1.Teil
„begrüßt die Auslegung des Vorsorgeprinzips durch die Kommission, die im Rahmen der REFIT-Bewertung der Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht geäußert wurde, wonach es sich nämlich nicht um eine Alternative zu einem Risikomanagementansatz handelt, sondern um eine spezifische Art des Risikomanagements; weist nachdrücklich darauf hin, dass dieser Standpunkt auch durch Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union unterstützt wird;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob die in der Verordnung festgelegten Ausschlusskriterien in dieser Hinsicht zweckmäßig sind;“
S&D, Verts/ALE:
§ 5
1.Teil
„ist besorgt darüber, dass die Verordnung nicht wirksam umgesetzt wurde“
2.Teil
„und ihre Ziele im Hinblick auf die landwirtschaftliche Produktion und Innovationen daher in der Praxis nicht erreicht werden;“
3.Teil
„weist darauf hin, dass die Zahl der Pestizidwirkstoffe zurückgeht, was zum Teil dem niedrigen Innovationsgrad zuzuschreiben ist;“
15. Zweierlei Qualität von Erzeugnissen im Binnenmarkt
Änderungsantrag 1, §§ 37, 42, Erwägung E (2. Teil)
Anträge auf gesonderte Abstimmung
mehr als 76 Mitglieder:
§§ 37, 42, Erwägung Q
Anträge auf getrennte Abstimmung
mehr als 76 Mitglieder:
§ 22
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte: „damit die Verwirrung zwischen den Handelsmarken und den Markenprodukten nicht länger besteht;“
2.Teil
diese Worte
Erwägung E
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte: „unter allen Umständen“ und „in der Erwägung, dass die Aufnahme – falls angezeigt – von Geschäftspraktiken in Anhang I der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken den Erkenntnissen der Kommission zufolge zu größerer Rechtssicherheit und somit zu einem faireren Wettbewerb zwischen den Erzeugern auf dem Markt führt;“
2.Teil
diese Worte
Erwägung O
1.Teil
„in der Erwägung, dass alle Verbraucher in der EU dieselben Rechte besitzen, und in der Erwägung, dass Analysen ergeben, dass bestimmte Erzeuger und Hersteller Produkte mit unterschiedlichen Qualitätsstandards unter demselben Markennamen und mit täuschend identischer Aufmachung verkaufen, wobei bestimmte Produkte in manchen Ländern weniger von dem Hauptinhaltsstoff oder Inhaltsstoffe von geringerer Qualität anstelle von höherwertigen enthalten; in der Erwägung, dass dieses Problem in den Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind, häufiger auftritt;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass bei den Analysen Fälle zutage traten, bei denen dieselben Produkte oder Produkte mit täuschend identischer Aufmachung und geringerer Qualität oder mit einem anderen Geschmack, einer anderen Konsistenz oder anderen sensorischen Merkmalen zu Preisen angeboten wurden, die von Land zu Land beträchtlich variierten; in der Erwägung, dass dies zwar nicht gegen die Grundsätze der freien Marktwirtschaft oder gegen derzeit geltende Kennzeichnungsvorschriften oder sonstiges Lebensmittelrecht verstößt, aber trotzdem einen Missbrauch der Markenidentität darstellt und somit dem Grundsatz, dass alle Verbraucher gleichbehandelt werden, zuwiderläuft;“