Die zuständigen deutschen Behörden haben die Wahl von Stefan Gehrold zum Mitglied des Europäischen Parlaments anstelle von Burkhard Balz mit Wirkung vom 20. September 2018 mitgeteilt.
Solange sein Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Stefan Gehrold gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach er kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.