Die zuständigen französischen Behörden haben im Rahmen der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die für Finanzdelikte zuständige Abteilung („Pôle financier“) des Tribunal de grande instance von Paris einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Jean-Marie Le Pen gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.