Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Protokoll
Mittwoch, 24. Oktober 2018 - Straßburg

11.4. Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2019 – alle Einzelpläne (Abstimmung)
CRE

— Abänderungsentwürfe zu den Mitteln des Einzelplans III des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 in Bezug auf die Kommission;

— Abänderungsentwürfe zu den Mitteln der Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX und X des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 in Bezug auf das Europäisches Parlament, den Rat, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Europäischen Auswärtigen Dienst.

Gemäß den Bestimmungen der Verträge müssen Abänderungsentwürfe, um angenommen zu werden, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments auf sich vereinigen.

(Die angenommenen Abänderungsentwürfe sind der Anlage „Angenommene Texte“ zu entnehmen.)

(Mehrheit der Mitglieder des Parlaments)
(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 4)

Wortmeldungen vor der Abstimmung:

Daniele Viotti (Berichterstatter) schlägt im Einklang mit dem Ergebnis der Abstimmung im BUDG-Ausschuss folgende technische Änderungen vor:

Zahlenangaben:

Haushaltslinie 19 02 01 „Reaktion auf Krisen und im Entstehen begriffene Krisen“ (Abänderungsentwurf 1689): die Verpflichtungen werden auf 269 810 177 EUR angepasst;

Haushaltslinie 13 08 02 „Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) – Übertragung operativer technischer Hilfe von R2 (ESF, EFRE und Kohäsionsfonds)“ (Abänderungsentwurf 1658): die Verpflichtungen und die Zahlungen werden auf 48 653 000 EUR bzw. 25 888 246 EUR angepasst;

Haushaltslinie 32 02 10 „Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)“ (Abänderungsentwurf 1816): die Zahlungen werden auf 18 807 975 EUR angepasst;

Haushaltslinie 33 04 77 06 „Pilotprojekt – Einschränkung der Doppelqualität von Erzeugnissen und Stärkung von Verbraucherorganisationen in der EU“ (Abänderungsentwurf 1753): die Verpflichtungen werden auf 1 260 000 EUR angepasst.

Erläuterungen:

Haushaltslinie 21 02 07 03 „Menschliche Entwicklung“: Abänderungsentwurf 1700 wird berichtigt, damit die Erläuterungen dem Ergebnis der Abstimmung im BUDG-Ausschuss entsprechen.

Schließlich wird die Haushaltslinie 15 02 77 23 „Vorbereitende Maßnahme – Aufsicht und Betreuung für radikalisierungsgefährdete Jugendliche im Rahmen von Sportprojekten“ (Abänderungsentwurf 1666) von Rubrik 1a in Rubrik 3 verschoben.

Wortmeldungen nach der Abstimmung:

Karoline Edtstadler (amtierende Präsidentin des Rates) nimmt die Unterschiede zwischen dem Standpunkt des Parlaments und dem Standpunkt des Rates zur Kenntnis und stimmt der Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu.

Paul Rübig (Berichterstatter) zur Abstimmung.

Letzte Aktualisierung: 9. August 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen