10. Weiterbehandlung eines Antrags auf Aufhebung der Immunität
Die zuständige Behörde in Deutschland hat den Präsidenten über die Entscheidung des Amtsgerichts Heidenheim in einem Strafverfahren gegen Ingeborg Gräßle unterrichtet, dem die Aufhebung ihrer Immunität nach Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2017 vorausging (Punkt 5.7 des Protokolls vom 12.12.2017).