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Protokoll
Donnerstag, 15. November 2018 - Straßburg

10. Weiterbehandlung eines Antrags auf Aufhebung der Immunität

Die zuständige Behörde in Deutschland hat den Präsidenten über die Entscheidung des Amtsgerichts Heidenheim in einem Strafverfahren gegen Ingeborg Gräßle unterrichtet, dem die Aufhebung ihrer Immunität nach Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2017 vorausging (Punkt 5.7 des Protokolls vom 12.12.2017).

Letzte Aktualisierung: 4. März 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen