Gemäß Artikel 105 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze den Präsidenten davon unterrichtet, dass gegen folgende Dokumente keine Einwände erhoben wurden:
– die Empfehlung des INTA-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Ebenen der geografischen Aufgliederung zu erheben (C(2018)08872 – 2018/3002(DEA)) (B8-0080/2019);
– die Empfehlung des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/592 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Clearingpflicht zur Verschiebung des Datums für die spätere Anwendung der Clearingpflicht auf bestimmte OTC-Derivatekontrakte zu erheben (C(2018)09047 – 2018/2998(DEA)) zu erheben (B8-0088/2019);
– die Empfehlung des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 der Kommission, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/592 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird, zu erheben (C(2018)09122 – 2018/3004(DEA)) (B8-0090/2019);
– die Empfehlung des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Datum, bis zu dem Gegenparteien ihre Risikomanagementverfahren weiterhin auf bestimmte, nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden dürfen, zu erheben (C(2018)09118 – 2018/3003(DEA)) (B8-0089/2019).
Werden gegen diese Empfehlungen nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden seitens einer Fraktion oder einer Anzahl Mitglieder, die mindestens die niedrige Schwelle erreicht, Einwände erhoben, gelten sie als gebilligt. Ansonsten werden sie zur Abstimmung gestellt.
Die Empfehlungen sind für die Dauer der laufenden Tagung auf der Website des Parlaments verfügbar.